
Der Grundsatz nulla poena sine lege (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt „keine Strafe ohne Gesetz“ und wird als Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet. Er wurde von Anselm von Feuerbach formuliert. Danach kann eine Kriminalstrafe nur dann die wirksame Rechtsfolge eines Sachverhalts sein, wenn dieser als bestimmter, nicht bloß bestimmba...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

Lateinisch für 'keine Strafe ohne Gesetz'. Verfassungsrechtlicher Grundsatz des deutschen Rechts, der auch als 'Gesetzlichkeitsgrundsatz' bezeichnet wird. Er ist in Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und §1 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Danach kann eine Ta...
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(lat.) 'keine Strafe ohne Gesetz'. Dieser Grundsatz ist verfassungsrechtlich in Art. 103 Absatz 2 GG verankert und basiert auf unserem Staatsprinzip der Rechtstaatlichkeit. So kann ein Handeln nur dann bestraft werden, wenn das Handeln im Tatzeitpunkt mit Strafe bedroht war. Fehlt eine gesetzlich normierte Strafbarkeit, so kann keine Bestrafung er....
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nulla poena sine lege: Paul Johann Anselm Feuerbach formulierte den Satz nulla poena sine lege, der... nụlla poena sine lege , nullum crimen sine lege , rechtsstaatlicher Grundsatz des Strafrechts im Verfassungsrang (Artikel 103 Absatz 2 GG), wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wen...
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Gilt für das Kriminalstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie (str.) das Disziplinar- und Standesrecht und bedeutet für Maßnahmen in diesem Bereich einen Gesetzesvorbehalt sowie das Verbot rückwirkender Strafbegründung und Strafverschärfung; vgl. Art. 103 III GG.
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